Hier finden Sie folgende Angaben:
- Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
- Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
Einfacher. Schneller. Gewohnt sicher. Die neue VR Banking App bietet mehr Übersicht und Bedienkomfort bei gewohnter Sicherheit. Einfach neue App downloaden und loslegen.
Einfacher. Schneller. Gewohnt sicher. Die neue VR Banking App bietet mehr Übersicht und Bedienkomfort bei gewohnter Sicherheit. Einfach neue App downloaden und loslegen.
Hier finden Sie folgende Angaben:
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.