Veranstalter und eingebundene Unternehmen
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Raiffeisenbank Chamer Land eG, Schwanenstraße 17-19, 93413 Cham. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder YouTube und wird in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Raiffeisenbank Chamer Land eG und der Teilnehmer stellen Instagram, Facebook und YouTube von allen Ansprüchen in Verbindung mit diesem Gewinnspiel frei. Die an die Raiffeisenbank Chamer Land eG übermittelten Informationen werden einzig im Rahmen des Gewinnspiels verwendet.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige, natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme erfolgt über die Instagram-, Facebook- und YouTube-Seiten der Raiffeisenbank Chamer Land eG und über das Anmeldeformular auf der Website. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden. Gewinnen können nur gemeinnützige Vereine im Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank Chamer Land eG. Das Geschäftsgebiet kann eigesehen werden unter: https://www.rb-chamer-land.de/geschaeftsstellen
Zur Gewinnabwicklung ist es erforderlich, dass die ausgelosten Gewinner wahrheitsgemäße Personenangaben machen. Andernfalls ist die Raiffeisenbank Chamer Land eG berechtigt, den Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen und ggfs. einen Ersatzgewinner auszulosen.
Da das Gewinnspiel auf Instagram, Facebook und YouTube stattfindet, gelten auch die für die Nutzung vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser sozialen Netzwerke.
Teilnahme
Die Teilnahme ist vom 02. April 2025, 0:00 Uhr MEZ, bis zum 20. Mai 2025, 23:59 Uhr MEZ, möglich. Teilnehmer laden ein Video über den Link im Anmeldeformular auf der Website hoch, wo das gewünschte Vereinsprojekt oder die neue Anschaffung vorgestellt wird und erklärt wird, warum es für den Verein wichtig ist. Die eingereichten Videos werden nach der Anmeldefrist wöchentlich nacheinander als einzelne Posts auf der Instagram-, Facebook- und YouTube-Seite der Raiffeisenbank Chamer Land eG hochgeladen. Das genaue Veröffentlichungsdatum des eingereichten Videos wird dem Teilnehmer davor bekannt gegeben. Jeweils eine Woche nach Veröffentlichung des Videos werden alle Interaktionen (Likes, Kommentare, geteilte Beiträge), die bis dahin zu dem Video gemacht worden sind, gezählt und sind ausschlaggebend für die Gewinnermittlung.
Gewinnermittlung und Benachrichtigung
Es gibt mehrere Geldpreise zu gewinnen. Der erste Sieger erhält 1.000 Euro, der zweite Sieger 750 Euro und der dritte Sieger 500 Euro. Alle anderen Vereine, die ein Video für ihr Projekt eingereicht haben, erhalten trotzdem garantiert eine Teilnahmeprämie in Höhe von 100 Euro. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. Die Gewinner werden nach der Abstimmphase benachrichtigt und müssen ihre Kontaktdaten bestätigen. Bei Nichtmeldung wird ein neuer Gewinner ermittelt. Die Raiffeisenbank Chamer Land eG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel bei technischen Problemen auszusetzen oder Ersatzpreise zu vergeben.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Angaben machen, können ausgeschlossen werden. Verletzende, verleumderische, gewaltverherrlichende, rassistische oder urheberrechtsverletzende Inhalte sind nicht gestattet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Urheber-, Patent- und Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter zu verletzen. Die Raiffeisenbank Chamer Land eG behält sich das Recht vor, einzelne Beiträge der Teilnehmer zu löschen, wenn diese gegen eine der vorgenannten Bestimmungen verstoßen.
Bildrechte
Mit der Teilnahme bestätigt der Einsender, dass er Urheber des Videos ist und alle Rechte daran besitzt. Der Teilnehmer versichert, Inhaber sämtlicher von ihm bereitgestellter Video- und Tonrechte zu sein und über die Zustimmung zur öffentlichen Zugänglichmachung von Rechten Dritter zu verfügen. Der Teilnehmer willigt ein, dass die Raiffeisenbank Chamer Land eG das Video, das mit der Erstellung und Bewerbung des Vereinsgewinnspiels in Zusammenhang steht, für Marketingzwecke verwenden darf. Der Teilnehmer stellt die Raiffeisenbank Chamer Land eG von Ansprüchen Dritter frei.
Der Teilnehmer stellt die Raiffeisenbank Chamer Land eG von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Raiffeisenbank Chamer Land eG aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels eingestellten Inhalte oder durch dessen sonstige Nutzung der Website geltend machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Raiffeisenbank Chamer Land eG für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von der Raiffeisenbank Chamer Land eG gegenüber dem Teilnehmer bleiben unberührt.
Datenschutz
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel „Raiba-Vereinsvoting“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Raiffeisenbank Chamer Land eG die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels erhebt, speichert und nutzt.
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, sein Einverständnis zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Widerruf ist zu richten an:
Raiffeisenbank Chamer Land eG
Schwanenstraße 17-19
93413 Cham
E-Mail: mail@rb-chamer-land.de
Weitere Informationen sind auf unserer Homepage zu finden: https://www.rb-chamer-land.de/service/rechtliche-hinweise/datenschutzhinweis-zur-website.html
Haftung
Die Raiffeisenbank Chamer Land eG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch technische Fehler oder andere Umstände bei der Teilnahme entstehen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Einwilligung / Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken einverstanden. Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem für das Raiba-Vereinsvoting eingereichte Video, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an dem eingereichten Video für die Bewerbung in Social Media. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das eingereichte Video im Rahmen der Berichterstattung in sämtlichen Medien veröffentlicht werden darf. Eine Verpflichtung zur Nutzung durch den Veranstalter besteht nicht.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
Mit dem Begriff "Teilnehmer" sind alle Geschlechter (männlich / weiblich / divers) eingeschlossen.