Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit Zinsänderungen bei Ihren Konten mit variabler Zinsvereinbarung, d. h. Kontokorrentkonten und variable Darlehen, für Sie immer nachvollziehbar sind, passen wir variable Sollzinsen ab dem 01.01.2013 nach der Zinsgleitklausel an.
Dieses Verfahren berechtigt bzw. verpflichtet die Bank einen variablen Sollzinssatz zu erhöhen bzw. zu senken. Diese Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an der Veränderung eines Referenzzinssatzes. Referenzzins ist der am 1. eines jeden Quartals ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat, in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank in vierteljährlicher Regelmäßigkeit jeweils zum Quartalsultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss, der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in diesen %-Punkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten.
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten über die Anpassung unterrichten.