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Blauer Hintergrund mit Aufschrift Vertreterversammlung

Vertreterversammlung am 29. Juli 2026

Ankündigung

Am Mittwoch, 29.07.2026 findet in der Stadthalle Cham die ordentliche Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Chamer Land eG statt.

Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter stimmen u. a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresüberschusses ab.

Satzungsgemäß informieren wir unsere Kunden und Mitglieder über die Tagesordnung.

 


Tagesordnung für die Vertreterversammlung 2026

1.              Eröffnung und Begrüßung

2.              Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2025,

                 Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und

                 Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses

3.              Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit

4.              Bericht über die gesetzliche Prüfung und Erklärungen des Aufsichtsrats hierzu

5.              Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts   

6.              Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

7.              Beschlussfassung über die Entlastung

                 a)         der Mitglieder des Vorstands

                 b)        der Mitglieder des Aufsichtsrats

8.              Wahlen zum Aufsichtsrat (Verweis auf § 24 Abs. 2 unserer Satzung)

9.              Verschiedenes

 

Die gewählten Vertreter haben eine schriftliche Einladung per Post erhalten.


Einsichtnahme

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter ab 21.07.2026 bis zur Vertreterversammlung am 29.07.2026 während der Schalteröffnungszeiten in folgenden Geschäftsstellen aus:

•              Hauptstelle Cham, Schwanenstraße 17 - 19, 93413 Cham

•              Geschäftsstelle Roding, Falkensteiner Straße 1, 93426 Roding

•              Geschäftsstelle Furth im Wald, Bayplatz 4, 93437 Furth im Wald

•              Geschäftsstelle Rötz, Schwanenstraße 7, 92444 Rötz

 

Anträge zur Vertreterversammlung

Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge unter Einhaltung der Frist gemäß § 28 Abs. 5 der Satzung den Vertretern bekanntgemacht werden können.